BARRIEREFREIHEIT
FÜR DEINE WEBSITE

RECHTSSICHERE UMSETZUNG
BIS SOMMER 2025

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein wesentlicher Schritt in Richtung Inklusion und Teilhabe in unserer Gesellschaft. Was aber bedeutet das für Unternehmen? Kurz gesagt: Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere im Online-Shop, sind verpflichtet, die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit auf ihren Webseiten umzusetzen.
Und wir realisieren das für dich.

Unser erfahrenes Digital-Team kümmert sich um die vollständige Umsetzung der rechtlichen Anforderungen für deiner Website, sodass du dich ganz auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst. Wir beraten dich nicht nur über die wichtigsten Vorgaben, sondern übernehmen auch die notwendigen Anpassungen, um sicherzustellen, dass deine Online-Präsenz schließlich für alle zugänglich ist.

Für ein erstes Beratungsgespräch zur digitalen Barrierenfreiheit steht euch Johannes Dietze, Client Service Director Digital, zur Verfügung. Gemeinsam gestalten wir deine Website barrierefrei!

WAS BRAUCHST DU?

F & Q BARRIEREFREIHEIT

Hier findest du erste Antworten zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und inwiefern es für dein Unternehmen relevant wird.

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FÜR WELCHE WEBSEITEN GILT DAS BFSG?

Das BFSG gilt insbesondere für Webseiten bestimmter Branchen, wie Banken, Personenbeförderungsdiensten (z.B. Luftverkehr, Bus, Schiene) und Telekommunikationsdiensten. Es betrifft aber auch Online-Shops und Webseiten, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, wie z.B. Online-Buchungen. Webseiten mit lediglich allgemeinen Kontaktdaten sind nicht betroffen.

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WELCHE WEBSEITEN MÜSSEN BARRIEREFREI SEIN?

Nicht die gesamte Webseite oder der Online-Shop muss barrierefrei sein, sondern nur der Teil, der unter das BFSG fällt. Wenn beispielsweise ein B2B-Bereich einen abgrenzbaren B2C-Online-Shop hat, muss nur der Online-Shop barrierefrei sein. Allerdings wird empfohlen, die gesamte Webseite barrierefreundlich zu gestalten.

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WAS SIND DIENSTLEISTUNGEN IM ELEKTRONISCHEN GESCHÄFTSVERKEHR?

Das sind Dienste, die über das Internet angeboten werden, wie der Verkauf von Waren und Dienstleistungen oder Buchungsangebote. Auch individuelle Anfragen durch Nutzer, die zu einem Vertrag führen, fallen hierunter.

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WELCHE ANFORDERUNGEN GIBT ES FÜR DIE BARRIEREFREIHEIT VON WEBSEITEN?

Das BFSG verlangt, dass Webseiten für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen zugänglich sind. Dies umfasst unter anderem das Bereitstellen von Alternativtexten für Bilder, Untertiteln für Videos und eine klare Navigation. Die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in den Stufen A + AA ist Pflicht.

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SIND PLUGINS UND ERWEITERUNGEN ZUR BARRIEREFREIHEIT AUSREICHEND?

Nein, solche Erweiterungen erfüllen nicht immer alle gesetzlichen Anforderungen. Sie sind oft nicht vollständig barrierefrei und sollten nicht als alleinige Lösung betrachtet werden.

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IST EINE ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT ERFORDERLICH?

Ja, Webseiten müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen, die selbst auch barrierefrei ist. Diese Erklärung sollte leicht zugänglich sein, zum Beispiel in den AGB oder an ähnlichen Stellen.

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MUSS EINE VORLESEFUNKTION AUF WEBSEITEN BEREITGESTELLT WERDEN?

Nein, eine spezielle Vorlesefunktion ist nicht gesetzlich gefordert. Die Webseite sollte jedoch so gestaltet sein, dass sie sich mit assistiven Technologien wie Screenreadern sinnvoll vorlesen lässt.

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GELTEN FÜR ÖFFENTLICHE STELLEN AUCH DIESE ANFORDERUNGEN?

Ja, öffentliche Stellen müssen ebenfalls barrierefreie Webseiten haben, und dafür gelten spezielle gesetzliche Regelungen, die teilweise noch strengere Anforderungen stellen.

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WAS PASSIERT BEI VERSTÖSSEN GEGEN DAS BFSG?

Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder und möglicherweise die Abschaltung der Webseite. Außerdem können Wettbewerber oder Verbände Klage erheben und Abmahnungen aussprechen.

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GIBT ES ÜBERGANGSFRISTEN?

Ja, Webseiten müssen ab dem 29. Juni 2025 barrierefrei sein. Für einige Dienstleistungen unter dem Einsatz von Produkten gibt es längere Übergangsfristen bis 2030.

Haftungsausschluss Die auf dieser Website bereitgestellten Tipps und Informationen zur digitalen Barrierenfreiheit dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sind nicht als Ersatz für professionelle rechtliche Beratung gedacht. Wir empfehlen, sich bei individuellen Fragen oder rechtlichen Angelegenheiten an einen qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

CASE: BARRIERENFREIE WEBSITE
ÜBERLANDWERKE GROSS-GERAU

Die Herausforderung: Die Überlandwerke Groß-Gerau (ÜWG) benötigten eine moderne Website, die den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entspricht. Essenziell ist an dieser Stelle die Gestaltung für alle Menschen, unabhängig von individuellen Einschränkungen.

Unsere Lösung: Im Relaunch wurde die Website gezielt barrierefrei gestaltet. Auf diese Weise haben wir im ersten Schritt bestehende Fehler identifizieren und Optimierungsmaßnahmen abgeleiten können. Anschließend wurden visuelle und technische Aspekte angepasst, um eine inklusive Nutzererfahrung zu schaffen.

Wesentliche Änderungen umfassten:

  • Intuitive Navigation und klare Struktur: UX- und UI-Design verbessert.
  • Optimierung von Kontrasten: Farbton im Corporate Design dunkler gewählt für bessere Lesbarkeit.
  • Barrierefreie Inhalte: Alt-Texte für Bilder ergänzt und Überschriften auf einheitlichen Hintergründen platziert.
  • Individuelle Anpassungen: Integration von Eye-Able, einem Tool zur Anpassung von Farbkontrasten und Schriftgrößen sowie zur Vorlesefunktion.
  • Barrierefreiheitserklärung: Erstellung eines Entwurfs, basierend auf einer Analyse durch Eye-Able.

WAS BRAUCHST DU?

ENTDECKE MEHR VON
TEAM DIGITAL

Wir bieten eine breite Palette an Lösungen, die darauf abzielen, die digitale Transformation voranzutreiben und dein Unternehmen zukunftssicher zu machen. Unser Engagement für Barrierefreiheit ist nur der Anfang.

Unsere Angebote für dich:

  • Webdesign & Entwicklung
  • Digitale Strategie
  • UX/UI-Optimierung
  • E-Commerce-Lösungen

Gemeinsam gestalten wir deine digitalen Herausforderungen!