BARTENBACH

MUT, RESPEKT, VERANTWORTUNG

VERHALTENSKODEX DER BARTENBACH GRUPPE

Als modernes Dienstleistungsunternehmen in der Werbe- und Kommunikationsbranche engagiert sich die Bartenbach Gruppe für einen fairen Wettbewerb und setzt sich aktiv für das Ansehen unserer Branche ein. Wir sehen uns in der Pflicht, nachhaltig und verantwortungsvoll zu wirtschaften, und beziehen die gesamte Wertschöpfungskette – auch über unsere Unternehmensgrenzen hinaus – in unser Handeln mit ein.

Die Führungskräfte und Mitarbeiter*innen der Bartenbach AG und der Bartenbach Werbemittel GmbH & Co. KG verpflichten sich zur Einhaltung und zum aktiven Leben unserer Unternehmenswerte: Mut, Respekt, Verantwortung.

„Verantwortung“ bezieht sich dabei sowohl auf das Verhalten gegenüber unseren Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen als auch gegenüber unseren Geschäftspartner*innen, Stakeholder*innen, Kund*innen, Lieferant*innen und allen am Wertschöpfungsprozess beteiligten Personen. Ferner sind wir uns unserer Verantwortung im Umgang mit Umwelt und Ressourcen in vollem Umfang bewusst.

Aus diesem Grund erwarten wir auch von unseren Zuliefer*innen innerhalb der Lieferkette, dass sie sich ebenfalls an weltweit anerkannte Prinzipien für rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln halten. Wir sind Mitglied im UN Global Compact Netzwerk Deutschland e.V. und richten unseren Verhaltenskodex an den Zehn Prinzipien des UN Global Compact, den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) sowie den universellen Menschenrechten der Vereinten Nationen aus. Dazu gehören insbesondere der Schutz der Menschenwürde, die Achtung der Menschenrechte, der Schutz von Minderheiten, die Förderung eines sicheren, diskriminierungsfreien und gesundheitsförderlichen Arbeitsumfelds sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Umwelt, Ressourcen und den Auswirkungen des Klimawandels.

Der Bartenbach Kodex verpflichtet alle Führungskräfte, Mitarbeiter*innen und Lieferant*innen, unsere festgelegten Grundsätze zu befolgen.

1. EINHALTEN VON GESETZEN

Unser Verhalten und das unserer Lieferant*innen entspricht den geltenden nationalen Gesetzen, Vorschriften und – soweit anwendbar – den einschlägigen Regelungen der Europäischen Union, die den jeweiligen Geschäftsbetrieb reglementieren.

2. KINDERARBEIT

Wir lehnen jede Form von Kinderarbeit ab und erwarten von unseren Zuliefer*innen, keine Kinder unter 15 Jahren zu beschäftigen und auch bei ihren Vorlieferant*innen sicherzustellen, dass die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren ausgeschlossen ist.

3. ZWANGSARBEIT

Zwangs- oder Pflichtarbeit wird weder von uns noch von unseren Lieferant*innen geduldet. Es werden ausschließlich Mitarbeiter*innen beschäftigt, die sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung stellen.

4. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

Wir sorgen für den Erhalt der Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen, verpflichten uns zur Verhütung von Arbeitsunfällen und treffen geeignete Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten. Dazu gehören Information, Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter*innen. Es gilt das jeweilige Arbeitsschutzrecht mit seinen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Gesundheit verstehen wir ganzheitlich und schließen ausdrücklich auch die psychische Gesundheit ein. Wir fördern ein Arbeitsumfeld, das von Respekt, Wertschätzung und sozialer Sicherheit geprägt ist, und wirken psychischen Belastungen, Überforderung, dauerhafter Überbeanspruchung, Mobbing, Einschüchterung sowie entwürdigendem Verhalten aktiv entgegen. Führungskräfte tragen hierbei eine besondere Verantwortung, gesundheitliche Belastungen frühzeitig zu erkennen und im Rahmen ihrer Aufgaben angemessen zu adressieren.

5. KUND*INNENZUFRIEDENHEIT UND PRODUKTQUALITÄT

Unser übergeordnetes Ziel ist stets die Steigerung der Kundenzufriedenheit. Die Qualität unserer Dienstleistungen und der von uns in Verkehr gebrachten Produkte ist eine entscheidende Voraussetzung für unsere Geschäftstätigkeit und ein berechtigter Anspruch unserer Kund*innen. Unsere verbindlichen Qualitätsstandards und -verfahren sind für alle Mitarbeiter*innen in unserem nach ISO 9001 zertifizierten Qualitätsmanagementsystem festgelegt. Wir erwarten, dass auch unsere Geschäftspartner*innen diese Qualitätsstandards einhalten.

6. PRODUKTSICHERHEIT

Alle Vorschriften des Produktsicherheitsrechts werden von uns und unseren Lieferant*innen eingehalten. Dies umfasst insbesondere die Sicherheit bei Herstellung, Lagerung, Kennzeichnung, Verpackung und Transport von Produkten sowie den sachgerechten Umgang mit Gefahrstoffen.

7. UMWELTSCHUTZ UND NACHHALTIGKEIT

Im Rahmen unseres nach ISO 14001 zertifizierten Umweltmanagementsystems betrachten wir unsere relevanten Umweltaspekte sowie deren Auswirkungen auf den Klimawandel. Alle Richtlinien und Regelungen zum Umweltschutz – insbesondere zum Umgang mit Chemikalien, Abwasser und Abfall – werden von uns und unseren Lieferant*innen anerkannt und befolgt.

Wir erkennen die globale Erderwärmung und ihre Folgen als eine wesentliche ökologische und gesellschaftliche Herausforderung an. Daher verpflichten wir uns, im Rahmen unserer Möglichkeiten Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Klima und Umwelt zu vermeiden, zu verringern und langfristig weiter zu reduzieren. Dies umfasst insbesondere einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie, Emissionen, Ressourcen und Beschaffungsprozessen.

Wir verpflichten uns zu:

  • der kontinuierlichen Verbesserung unserer Maßnahmen im Umweltschutz,
  • der Identifikation und Nutzung von Einsparpotenzialen bei Energie und Emissionen,
  • der Reduktion von Abfall sowie dessen umweltschonender Entsorgung,
  • der verantwortungsvollen Beschaffung von Arbeitsmaterialien und zu verarbeitenden Gegenständen gemäß unseren Einkaufsrichtlinien,
  • der Berücksichtigung von Klimaauswirkungen bei unternehmerischen Entscheidungen, soweit dies sachgerecht und wirtschaftlich möglich ist,
  • sowie der Schulung unserer Mitarbeiter*innen in den Bereichen Abfallvermeidung, Energieeffizienz und umweltbewusstem Verhalten.

8. DATENSCHUTZ

Der Schutz der Daten unserer Mitarbeiter*innen, Kund*innen sowie Geschäftspartner*innen hat für uns höchste Priorität. Wir verpflichten uns, sämtliche personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen. Durch die Implementierung angemessener Sicherheitsmaßnahmen und den Einsatz moderner Technologien gewährleisten wir den Schutz sensibler Informationen vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder Verlust. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die mit der Verarbeitung und Speicherung von Daten einhergeht, und setzen alles daran, das Vertrauen unserer Mitarbeiter*innen, Kund*innen sowie Geschäftspartner*innen in Bezug auf den Datenschutz zu wahren.

9. UMGANG MIT KÜNSTLICHER INTELLIGENZ

Wir setzen Künstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll, fachkundig und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben ein. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der Anforderungen des europäischen AI Act in seiner jeweils anwendbaren Fassung. Wir achten darauf, dass KI-Systeme transparent, risikobewusst und im Einklang mit ethischen Grundsätzen genutzt werden, und fördern die hierfür erforderliche Kompetenz unserer Mitarbeiter*innen. Unzulässige oder missbräuchliche Anwendungen von KI werden von uns nicht eingesetzt oder geduldet.

10. VERHALTEN GEGENÜBER MITARBEITER*INNEN

Es gilt die Fürsorgepflicht des arbeitgebenden Unternehmens. Das Unternehmen trägt Sorge dafür, dass jede Form von Misshandlung, Einschüchterung, Belästigung und Bedrohung innerhalb der Mitarbeiterschaft sowie gegenüber Dritten unterbunden wird.

11. VIELFALT UND INKLUSION

Wir treten für Vielfalt in der Arbeitswelt ein und verpflichten uns zu einer vielfältigen und inklusiven Unternehmenskultur. Als unterzeichnendes Unternehmen der Charta der Vielfalt erwarten wir auch von unseren Geschäftspartner*innen, dass sie diese Grundsätze achten. Vielfalt in Bezug auf Geschlecht, ethnische Herkunft, Alter, sexuelle Orientierung, Behinderung und weitere Dimensionen betrachten wir als Bereicherung und als zentralen Bestandteil unserer Geschäftspraxis. Wir fördern ein Umfeld, in dem sich alle Mitarbeiter*innen respektiert, wertgeschätzt und zugehörig fühlen.

12. MINDERHEITENSCHUTZ

Wir bekennen uns zum Schutz von Minderheiten als Teil unserer menschenrechtlichen Verantwortung und im Einklang mit den Prinzipien des UN Global Compact. Niemand darf aufgrund von Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Sprache, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, sozialem Hintergrund oder vergleichbaren persönlichen Merkmalen benachteiligt, ausgegrenzt, herabgewürdigt oder in seiner Würde verletzt werden.

Wir achten die Rechte, die Würde und die gleichberechtigte Teilhabe von Personen und Gruppen, die gesellschaftlich, kulturell oder strukturell einer Minderheit angehören oder in besonderem Maße schutzbedürftig sind. Wir dulden keine Form von Ausgrenzung, Hassrede, Einschüchterung, Diskriminierung oder Benachteiligung gegenüber Minderheiten und erwarten dies in gleicher Weise von unseren Geschäftspartner*innen und Lieferant*innen.

13. DISKRIMINIERUNG

Das Unternehmen, alle Mitarbeiter*innen und zuliefernden Unternehmen unterlassen und unterbinden jede Form der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Dies gilt insbesondere für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer oder sozialer Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Sprache, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Behinderung, gesundheitlichem Zustand oder sonstigen persönlichen Merkmalen.

Unzulässig ist jede Form der Ungleichbehandlung, Ausschließung, Belästigung, Herabwürdigung oder Benachteiligung, die die Gleichbehandlung, Würde oder Chancengleichheit im Arbeitsumfeld beeinträchtigt.

14. ARBEITSZEITEN

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der geltenden arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen unter besonderer Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes für unsere minderjährigen Auszubildenden. Mehrarbeit in Arbeitsspitzen darf ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen.

15. ARBEITSENTGELD

Unsere Beschäftigten und die unserer Lieferant*innen erhalten mindestens den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn oder ein in der jeweiligen Region angemessenes Arbeitsentgelt.

16. WEITERBILDUNG

Wir verpflichten uns, die kontinuierliche Weiterbildung unserer Mitarbeiter*innen zu fördern, und haben zu diesem Zweck die Bartenbach Academy gegründet. Durch die gezielte Entwicklung fachlicher und persönlicher Kompetenzen unserer Mitarbeiter*innen stärken wir nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens, sondern schaffen zugleich die Grundlage für qualitativ hochwertige Ergebnisse für unsere Kund*innen. Wir sind davon überzeugt, dass Investitionen in Weiterbildung langfristige Erfolge für das Unternehmen und unsere Kund*innen ermöglichen.

17. ANTI-KORRUPTION UND HINWEISGEBERSCHUTZ

Wir und unsere Lieferant*innen verbieten jede Form von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung. Zur Einhaltung der Antikorruptionsgesetze wenden wir geeignete Verfahren zur Überwachung und Durchsetzung entsprechender Standards an. Bestechungsgelder, Schmiergelder, unzulässige Spenden oder sonstige unzulässige Zahlungen gegenüber Kund*innen, Amtsträger*innen oder Dritten durch Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen oder Berater*innen werden nicht toleriert.

Der Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen muss jederzeit transparent, angemessen und rechtlich zulässig sein. Sie dürfen weder angeboten, gewährt, gefordert noch angenommen werden, wenn dadurch geschäftliche Entscheidungen in unzulässiger Weise beeinflusst werden könnten oder auch nur der Anschein einer unzulässigen Einflussnahme entsteht.

Hinweise auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen diesen Verhaltenskodex können über unser eingerichtetes Hinweisgebersystem gemeldet werden. Meldungen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vertraulich und, soweit rechtlich zulässig, auch anonym abgegeben werden. Wir beachten die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und stellen sicher, dass hinweisgebende Personen aufgrund einer Meldung keine Benachteiligung oder Repressalien erfahren.

18. LIEFERKETTE

Die Inhalte unseres Kodex werden von unseren Lieferant*innen in ihre Lieferkette weitergetragen und dort angemessen gefördert.

19. ERGÄNZUNGEN VORBEHALTEN

Wir behalten uns vor, für die Bartenbach Gruppe weitere Richtlinien zu erlassen und unseren Verhaltenskodex künftig zu ergänzen.

 

UNTERNEHMENANSCHRFTVertretungVERSION
Bartenbach AGKaufmannshof 1, 55120 MainzVorstand:
Tobias Bartenbach
Sebastian Hardieck
01.07.2026
Bartenbach Werbemittel GmbH & Co. KGKaufmannshof 1, 55120 MainzGeschäftsführung:
Anne Bartenbach
Tobias Bartenbach
Jörg Grünewald
01.07.2026