ERHÖHUNG DES
FREIBETRAGS FÜR
SACHZUWENDUNGEN

WOW

NEUES VOM GESETZGEBER

Die Tinte ist trocken, das Wachstumschancengesetz verkündet: Der Freibetrag wurde von 35 auf 50 EUR angehoben und Unternehmen haben jetzt mehr Spielraum bei Geschenken an Geschäftspartner. 

Das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (kurz „Wachstumschancengesetz“) wurde am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Davon profitiert nicht zuletzt die Werbemittelbranche, denn die bis dato geltende Freigrenze von 35 EUR bei Geschenken an Geschäftspartner wurde (rückwirkend ab Januar) auf 50 EUR pro Jahr und Empfänger angehoben.

„Das eröffnet vielen Unternehmen ganz andere Möglichkeiten für die Maßnahmen zur Kundenbindung“, bekräftigt Ralf Stöckl als vertrieblicher Geschäftsführer bei Bartenbach Werbemittel die Bedeutung für die Branche. „Hochwertige Werbemittel werden als Geschenk empfunden. Um Wertschätzung und Anerkennung zu vermitteln ist die Qualität eines Produktes ausschlaggebend.“ Diese These wird von den neuesten Erkenntnissen zur Werbewirkung von Werbeartikeln gestützt, nach denen hochpreisige Markenartikel ein besonders hohes emotionales Involvement und damit eine ausgeprägte Werbewirkung erzielen können.

Zu attraktiven, individualisierten Artikeln, passend zum neuen Wachstumschancengesetz, berät dich Ralf Stöckl und sein Team der Werbemittel-Berater von Bartenbach. Wir freuen uns auf deinen Anruf (+49 6131 9070 400) oder deine E-Mail an service@bartenbach.de.

(05.04.2024)

Design ohne Titel (26)

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Elisabeth Barnes
Marketing