BARTENBACH
MUT, RESPEKT, VERANTWORTUNG
VERHALTENSKODEX DER BARTENBACH GRUPPE
Als modernes Dienstleistungsunternehmen in der Werbe- und Kommunikationsbranche engagiert sich die Bartenbach-Gruppe für einen fairen Wettbewerb und setzt sich aktiv für das Image unserer Branche ein. Wir sehen uns in der Pflicht, nachhaltig und verantwortungsvoll zu wirtschaften und beziehen die gesamte Wertschöpfungskette, auch über unsere Unternehmensgrenzen hinaus, in unser Handeln mit ein.
Die Führungskräfte und Mitarbeitende der Bartenbach AG und der Werbemittel GmbH & Co. KG verpflichten sich zu Einhaltung und zum aktiven Leben unserer Unternehmenswerte: Mut, Respekt, Verantwortung.
„Verantwortung“ bezieht sich dabei sowohl auf das Verhalten gegenüber unseren Mitarbeitenden und Kolleg*innen als auch gegenüber unseren Geschäftspartner*innen, Stakeholder*innen, Kund*innen, Lieferant*innen und allen in den Wertschöpfungsprozess involvierten Personen. Ferner sind wir uns der Verantwortung im Umgang mit Umwelt und Ressourcen in vollem Umfang bewusst.
Aus diesem Grund erwarten wir auch von unseren Zuliefer*innen innerhalb der Lieferkette, dass sie sich ebenfalls an weltweit anerkannte Prinzipien für rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln halten. Wir sind Mitglied des Vereins UN Global Compact Netzwerk Deutschland e.V. und entsprechend fußt unser Verhaltenskodex auf den Zehn Prinzipien des UN Global Compact, den Konventionen der International Labor Organization (ILO) und den universellen Menschenrechts-Deklarationen der Vereinten Nationen. Der Bartenbach Kodex verpflichtet alle Führungskräfte, Mitarbeiter*innen und Lieferant*innen, unsere festgelegten Grundsätze zu befolgen.
1. EINHALTEN VON GESETZEN
Unser Verhalten und das unserer Lieferant*innen entspricht dem geltenden nationalen Gesetz inkl. Vorschriften sowie ggf. die EU-Gesetzgebung, die seinen Geschäftsbetrieb reglementieren.
2. KINDERARBEIT
Wir lehnen jede Art der Kinderarbeit ab und erwarten von unseren Zuliefer*innen, keine Kinder unter 15 Jahren zu beschäftigen und auch bei seinen Zwischenhändler*innen dafür zu sorgen, die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren auszuschließen.
3. ZWANGSARBEIT
Zwangs- oder Pflichtarbeit wird von Lieferant*innen nicht geduldet. Das Unternehmen beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter*innen, die sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung stellen, um in der Wertschöpfungskette der Werbemittel mitzuwirken.
4. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
Wir sorgen für den Erhalt der Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen, verpflichten uns zur Verhütung von Arbeitsunfällen und treffen Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten. Dazu gehörten Information und Schulung der Mitarbeiter*innen. Es gilt das Arbeitsschutzrecht mit den jeweiligen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
5. KUND*INNENZUFRIEDENHEIT UND PRODUKTQUALITÄT
Unser übergeordnetes Ziel ist immer die Steigerung der Kundenzufriedenheit. Die Qualität unserer Dienstleistungen und in Verkehr gebrachten Produkte ist eine entscheidende Voraussetzung für unsere Geschäftstätigkeit und das Recht unserer Kund*innen. Unsere obligatorischen Qualitätsstandards und -verfahren haben wir für alle Mitarbeitenden in unserem nach ISO 9001 zertifizierten Qualitätsmanagementsystem festgelegt. Wir erwarten, dass auch unsere Geschäftspartner*innen diese Qualitätsstandards halten.
6. PRODUKTSICHERHEIT
Alle Vorschriften zum Produktsicherheitsgesetz werden durch uns und den Lieferant*innen befolgt. Das beinhaltet die Sicherheit bei Herstellung, Lagerung, Kennzeichnung, Verpackung und Transport der Produkte sowie die Verwendung von Gefahrenstoffen.
7. UMWELTSCHUTZ UND NACHHALTIGKEIT
Im Rahmen unseres Umweltmanagementsystems, zertifiziert nach ISO 14001, betrachten wir unsere relevanten Umweltaspekte und die Auswirkungen auf den Klimawandel. Alle Richtlinien und Regelungen zum Umweltschutz (Umgang mit Chemikalien, Abwasser, Abfall) werden durch uns und unsere Lieferant*innen anerkannt und befolgt.
Wir verpflichten uns zu
- einer stetigen Optimierung der Bestrebungen im Umweltschutz,
- Einsparmöglichkeiten bei Energie und Emissionen,
- Reduktion von Abfall und dessen umweltschonenden Entsorgung,
- verantwortungsvollen Beschaffung von Arbeitsmaterialen und zu verarbeitenden Gegenständen, festgeschrieben in unseren Einkaufsrichtlinien
- und zu Schulungen unserer Mitarbeiter*innen auf Abfallvermeidung und Energieeffizienz.
8. DATENSCHUTZ
Der Schutz der Daten unserer Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Geschäftspartner*innen hat für uns oberste Priorität. Wir verpflichten uns dazu, sämtliche personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu sichern. Durch die Implementierung strenger Sicherheitsmaßnahmen und den Einsatz moderner Technologien gewährleisten wir den Schutz sensibler Informationen vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder Verlust. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die mit der Verarbeitung und Speicherung von Daten einhergeht, und setzen alles daran, das Vertrauen unserer Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Geschäftspartner*innen in Bezug auf den Datenschutz zu wahren.
9. UMGANG MIT KÜNSTLICHER INTELLIGENZ
Wir setzen Künstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll und versiert ein, um die Effizienz unserer Dienstleistungen zu steigern und Mehrwert für unsere Kund*innen zu schaffen. Der Einsatz von KI erfolgt stets unter Beachtung ethischer Richtlinien und transparenter Entscheidungsprozesse. Wir streben danach, KI dort zu integrieren, wo sie sinnvoll und förderlich ist, und sichern zugleich den Schutz und die Rechte unserer Mitarbeit*innen und Kund*innen.
10. VERHALTEN GEGENÜBER MITARBEITER*INNEN
Es gilt die Fürsorgepflicht des arbeitgebenden Unternehmens. Das Unternehmen hat dafür Sorge zur tragen, dass jede Form von Misshandlung, Einschüchterung, Belästigung und Bedrohung innerhalb der Mitarbeiterschaft und gegenüber Dritten unterbunden wird.
11. VIELFALT UND INKLUSION
Wir treten ein für Diversity in der Arbeitswelt und verpflichten uns zu einer vielfältigen und inklusiven Unternehmenskultur. Als unterzeichnendes Unternehmen der Charta der Vielfalt erwarten wir von unseren Geschäftspartner*innen, dass sie die gleichen Grundsätze befolgen. Vielfalt in Bezug auf Geschlecht, Ethnie, Alter, sexuelle Orientierung, Behinderung und andere Dimensionen betrachten wir als Bereicherung und zentralen Bestandteil unserer Geschäftspraktiken. Wir fördern ein Umfeld, in dem sich alle Mitarbeitenden respektiert und geschätzt wird.
12. DISKRIMINIERUNG
Das Unternehmen, alle Mitarbeitenden und zuliefernden Unternehmen unterlassen und unterbinden jegliche Form der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Das bezieht sich auf jegliche Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund von Geschlecht, Alter, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung, ethnischer Herkunft, Nationalität, äußeren Merkmalen, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung vorgenommen werden könnte und damit zur Aufhebung oder Beeinträchtigung der Gleichheit der Behandlung in Beschäftigung führen würde.
13. ARBEITSZEITEN
Wir verpflichten uns zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes unter besonderer Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetztes für unsere minderjährigen Auszubildenden. Mehrarbeit zu Arbeitsspitzen durch die Mitarbeiter*innen darf ausschließlich freiwillig erfolgen.
14. ARBEITSENTGELD
Unsere Beschäftigten und die unserer Lieferant*innen erhalten zumindest den jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn oder eine der Region angemessenes Arbeitsentgelt.
15. WEITERBILDUNG
Wir verpflichten uns, die kontinuierliche Weiterbildung unserer Mitarbeiter*innen zu fördern und haben zu diesem Zweck die Bartenbach Academy gegründet. Durch die gezielte Ausbildung und Entwicklung der persönlichen Fähigkeiten unserer Mitarbeiter*innen streben wir nicht nur danach, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens zu stärken, sondern auch qualitativ hochwertige Ergebnisse für unsere Kund*innen zu erzielen. Wir sind davon überzeugt, dass durch die Investition in die Weiterbildung unserer Mitarbeiter*innen langfristige Erfolge sowohl für das Unternehmen als auch für unsere Kund*innen erzielt werden können.
16. ANTI-KORRUPTION
Wir und unsere Lieferant*innen verbieten jede Form von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung. Um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze zu gewährleisten, wenden wir Verfahren zur Überwachung und Durchsetzung der Normen anzuwenden. Bestechungsgelder, Schmiergelder, unzulässige Spenden oder sonstige Zahlungen gegenüber Kund*innen, Amtsträger*innen oder Dritten durch Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen oder Berater*innen werden nicht toleriert.
17. LIEFERKETTE
Die Inhalte unseres Kodexes werden von unseren Lieferant*innen in seine Lieferantenkette getragen und angemessen gefördert.
18. ERGÄNZUNGEN VORBEHALTEN
Wir behalten uns vor, dass wir für die Bartenbach Gruppe weitere Richtlinien aufstellen und unseren Verhaltenskodex zukünftig ergänzen.
UNTERNEHMEN | ANSCHRFT | Vertretung | VERSION |
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Bartenbach AG | Kaufmannshof 1, 55120 Mainz | Vorstand: Tobias Bartenbach Sebastian Hardieck | 01.06.2025 |
Bartenbach Werbemittel GmbH & Co. KG | Kaufmannshof 1, 55120 Mainz | Geschäftsführung: Anne Bartenbach Tobias Bartenbach Jörg Grünewald | 01.06.2025 |